LOGIN-DATEN VERGESSEN?

Hilfsmittelgesetz SGB V §33

Im SGB V §33 ist der Anspruch auf eine Versorgung mit einem Hilfsmittel für gesetzlich Versichterte geregelt. Zu diesen Hilfsmitteln zählen z.B. auch Kommunikationshilfen. Wenn Sie sich näher über die von uns angebotenen Hilfsmittel informieren möchten, haben Sie die Möglichkeit hierzu in unserem Webshop. Weitere Informationen zum Thema Unterstützte Kommunikation/Kommunikationshilfen sowie Umfeldsteuerung und Arbeitsplatzanpassung finden Sie in den Rubriken SPRECHEN, ARBEITEN, LEBEN und LERNEN sowie in der Rubrik Kernprodukte und UK-Materialien. Leistungserbringer haben eine Beratungspflicht. Somit geht einer jeden Hilfsmittelbeantragung bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Beratung voraus. 

OBEN