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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Strukturprinzipien der GKV sind das Solidaritäts- und das Sachleistungsprinzip. Das Solidaritätsprinzip gewährleistet, dass jeder Versicherte unabhängig von Einkommen bzw. Beitragshöhe und Krankheitsrisiken medizinisch-notwendige Leistungen aus der GKV erhält. Das Sachleistungsprinzip stellt die Leistungen ohne finanzielle Vorleistungen der Versicherten sicher. Der GKV-Spitzenverband erstellt unter Berücksichtigung der relevanten gesetzlichen Vorschriften das Hilfsmittelverzeichnis und aktualisiert dieses fortlaufend. Die Kostenübernahme für Hilfsmittel trägt die gesetzliche Krankenkasse, wenn diese im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist allerdings nicht rechtlich bindend, sondern liefert umfassende Informationen zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/grundprinzipien.jsp). So können Hilfsmittel bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Weitere Informationen zum Thema Hilfsmittelbeantragung finden Sie in der Rubrik Beratung und Service. Da wir als Leistungserbringer eine Beratungspflicht haben, geht jeder Beantragung eine Beratung voraus. Wenn Sie sich für eine unverbindliche individuelle Beratung interessieren, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unseren Fragebogen.

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