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KOSTENTRÄGER

Der Kostenträger ist die Stelle, welche die Kosten übernimmt. In Bezug auf Kommunikationshilfen ist laut SGB 5 die gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger. Für eine behindertengerechte Computeranpassung/Arbeitsplatzanpassung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur bis zum 18. Lebensjahr. Weitere Kostenträger können die Berufsgenossenschaft, die Fürsorgestelle, das Sozialamt oder das Arbeitsamt sein. Die Kostenübernahme für Hilfsmittel kann beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden. Wenn Sie sich näher über das Thema Beantragung informieren möchten, finden Sie weitere Informationen hierzu in unserer Rubrik Beratung und Service

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