Als sehbehindert gilt, wer trotz Korrektur normale Sehfunktionswerte nicht erreicht und dessen Sehschärfe in der Ferne und/oder in der Nähe auf 1/3 (30%) bis 1/20 (5%) der Norm (100%) herabgesetzt ist. Bei der Bedienung von Kommunikationshilfen wird die Sehbeeinträchtigung je nach Schweregrad über spezifische visuelle Hervorhebungen oder den Einbezug auditiver Rückmeldung, wie z. B. bei der Methode des auditiven Scannings, berücksichtigt.