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Medizinprodukteberater

Laut Medizinproduktegesetz (MPG) §31 wird ein Medizinprodukteberater wie folgt beschrieben: "Wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist (Medizinprodukteberater), darf diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er die für die jeweiligen Medizinprodukte erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung für die Information und, soweit erforderlich, für die Einweisung in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte besitzt. Dies gilt auch für die fernmündliche Information." Medizinprodukteberater sind verpfichtet sich regelmäßig schulen zu lassen und sich auf dem neusten Erkenntnisstand zu halten (MPG §31). Gerne beraten unsere Medizinprodukteberater Sie in den Bereichen Kommunikationshilfen, Arbeitsplatzanpassung und Umfeldsteuerung. Wenn Sie Interesse an einem unverbindlichen individuellen Beratungstermin haben, in dem verschiedene Hilfsmittel erprobt werden können, dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder über unseren Fragebogen an uns. Über unsere Produkte können Sie sich außerdem in unserem Webshop informieren. 

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