Hilfsmittelbeantragung .
Für die Beantragung eines Hilfsmittels benötigt der Kostenträger folgende Unterlagen: einen Kostenvoranschlag (erhalten Sie von uns), ein Gutachten / eine Stellungnahme (vom Therapeuten, Lehrer, Arzt o.ä.), ein ärztliches Rezept sowie ein Antragsschreiben (Rezept und Stellungnahme sind in der Regel nur bei Anträgen an die Krankenkasse notwendig). Sollte der Kostenträger die Übernahme des Hilfsmittels ablehnen, kann man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und die Notwendigkeit der Hilfsmittelversorgung nochmals begründen. Aufgrund der Beratungspflicht der Leistungserbringer geht jeder Hilfsmittelbeantragung auch eine Beratung voraus. Wenn Sie sich für eine individuelle Beratung in den Bereichen Kommunikationshilfen, Arbeitsplatzanpassung oder Umfeldsteuerung interessieren, kontaktieren Sie uns gerne entweder telefonisch oder über unseren Fragebogen zu Terminabsprache. Weitere Informationen über die von uns angeboteten Hilfsmittel finden Sie in den Rubriken SPRECHEN, ARBEITEN, LEBEN, LERNEN und Kernprodukte sowie in unserem Webshop.s
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