Glossar & Lexikon RehaMedia | Fachbegriffe & Krankheitsbilder

Barrierefreiheit .

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG § 4 Barrierefreiheit) Barrierefreiheit bedeutet somit einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche zu haben. Beispiele für Hilfsmittel aus den Bereichen Kommunikation, Arbeitsplatzanpassung und Umfeldsteuerung finden Sie in unserem Online-Shop. Zudem finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen in den Rubriken SPRECHEN, ARBEITEN, LEBEN, LERNEN, Kernprodukte und UK-Materialien. Bei Interesse an einem individuellen Beratungstermin können Sie uns gerne entweder telefonisch oder über unseren Fragebogen kontaktieren.

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