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Hilfsmittelbudget (des Arztes) [L!]

Hilfsmittel sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse, sie unterliegen keiner Budgetierung. Für die Hilfsmittelbeantragung wird eine Hilfsmittelverordnung benötigt. Die Hilfsmittelverordnung belastet kein Arznei-, Verband- oder Heilmittelbudget des Arztes. Zudem haben wir als Leistungserbringer eine Beratungspflicht, sodass jeder Beantragung bei einer gesetzlichen Krankenkasse auch eine Beratung vorausgeht. Wenn Sie Interesse an einer unverbindlichen individuellen Beratung in den Bereichen Kommunikationshilfen, Umfeldsteuerung oder Arbeitsplatzanpassung haben, können Sie sich gerne entweder telefonisch oder über unseren Fragebogen zur Terminabsprache an uns wenden. Informationen zu den von uns angebotenen Hilfsmitteln finden Sie in der Rubrik Kernprodukte sowie in unserem Webshop.

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