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BEHINDERTENGERECHTER ARBEITSPLATZ

Im Rahmen des Nachteilsausgleichs sind für Menschen mit Behinderung im SGB IX eine Reihe von Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen. Diese sollen helfen, die behinderungsbedingten Nachteile am Arbeitsplatz so weit wie möglich auszugleichen. Durch einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz sollen Funktionseinschränkungen verringert oder ausglichen werden, vorhandene Fähigkeiten gefördert werden und vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Für die behinderungsgerechte Einrichtung können Arbeitgeber einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten (siehe Kostenträger). In diesem Rahmen kommt es sowohl zu Versorgungen mit Mausersatzgeräten, Sondertastaturen oder spezieller Software als auch mit speziellen Arbeitshilfen. Weitere Informationen zum Thema Computeransteuerung und Software finden sie in den Rubriken ARBEITEN und Kernprodukte (--> Computeransteuerung, --> Software). Über spezifische Produkte hierzu können Sie sich außerdem in unserem Webshop informieren. Bei Interesse an einer individuellen Beratung können Sie sich gerne telefonisch oder über unseren Fragebogen an uns wenden.

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