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REHAKLINIK / REHABILITATIONSKLINIK

Rehabilitationsklinik (kurz: Rehaklinik) ist ein Begriff für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Diese gehören neben den Krankenhäusern zu den Einrichtungen der stationären Versorgung.
Das Statistische Bundesamt definiert den Begriff der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wie folgt:
Krankenhäuser nach § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) einschließlich der in den §§ 3 und 5 des KHG genannten Krankenhäuser und Einrichtungen, soweit sie zu den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Abs. 2 SGB V gehören. Nach dem umfassenden Krankenhausbegriff des § 2 Nr. 1 KHG handelt es sich demnach um Einrichtungen,
 • in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung
 • der Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, verbessert und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte geholfen werden soll und
• in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
 (Quelle: Statistisches Bundesamt www.destatis.de)

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