Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz ist im Februar 2013 in Kraft getreten. "Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Normierung des Behandlungsvertrags und der damit verbundenen Pflichten der Behandelnden, wie insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Informations- bzw. Aufklärungspflichten, Regelungen zur Dokumentation der Behandlung und zum Einsichtsrecht der Patientin bzw. des Patienten in Krankenunterlagen sowie die Einführung gesetzlicher Vermutungen, die Beweislastregeln aufstellen" (https://www.bundesaerztekammer.de/recht/gesetze-und-verordnungen/patientenrechtegesetz/).
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