Medizinproduktegesetz (MPG) .
Das Medizinproduktegesetz dient dem Zweck "den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen" (MPG §1).
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