Inklusion .
In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von „Ausgegrenzten“, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen. Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden. (UN Behindertenrechtskonvention)
Zurück zur ListenansichtMit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand
Sie möchten über neue Produkte informiert werden oder einfach immer auf dem neuesten Stand sein?
Dann freuen wir uns, wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden!