Beihilfe
Die Beihilfe ist die Beteiligung eines Dienstherrn (z.B. einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) an den Krankheitskosten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Dazu gehören Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfälle sowie ein nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch, eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation und die Empfängnisregelung. Die Höhe der Beihilfe ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Familienstand. Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten ist eine private Versicherung notwendig. Beihilfeberechtigt sind Beamte, Richter, Witwer/Witwen, Hinterbliebene, eingetragene Lebenspartner sowie Waisen der beihilfeberechtigten Personen.
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